Hauptsatzung.

Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe regelt in seiner Verbandssatzung,

  • wer die Verbandsmitglieder sind,
  • welche Aufgaben der Verband hat,
  • welchen Namen der Verband führt und wo er seinen Sitz hat,
  • über welche Organe der ZOV verfügt,
  • wie sich die Organe zusammensetzen,
  • welche Aufgaben die Verbandsorgane wahrnehmen,
  • wie sich das Vermögen des Zweckverbands verteilt,
  • welche Vorschriften auf die Haushalts- bzw. Wirtschaftsführung anzuwenden sind und
  • wo Veröffentlichungen von Satzungsangelegenheiten zu erfolgen haben.

Die Hauptsatzung des Zweckverbands Oberhessische Versorgungsbetriebe steht in ihrer aktuellen Fassung als PDF-Datei zur Verfügung: