Hauptsatzung.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe regelt in seiner Verbandssatzung,
- wer die Verbandsmitglieder sind,
- welche Aufgaben der Verband hat,
- welchen Namen der Verband führt und wo er seinen Sitz hat,
- über welche Organe der ZOV verfügt,
- wie sich die Organe zusammensetzen,
- welche Aufgaben die Verbandsorgane wahrnehmen,
- wie sich das Vermögen des Zweckverbands verteilt,
- welche Vorschriften auf die Haushalts- bzw. Wirtschaftsführung anzuwenden sind und
- wo Veröffentlichungen von Satzungsangelegenheiten zu erfolgen haben.
Die Hauptsatzung des Zweckverbands Oberhessische Versorgungsbetriebe steht in ihrer aktuellen Fassung als PDF-Datei zur Verfügung: