Verbandsorgane.

Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Organe des ZOV sind gemäß Hauptsatzung:

  • Die Verbandsversammlung
  • Der Verbandsvorstand
  • Die Geschäftsführung

Die Verbandsversammlung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur fachlichen Unterstützung ihrer Parlamentsarbeit darüber hinaus Ausschüsse.