Verbandsorgane.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Organe des ZOV sind gemäß Hauptsatzung:
- Die Verbandsversammlung
- Der Verbandsvorstand
- Die Geschäftsführung
Die Verbandsversammlung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur fachlichen Unterstützung ihrer Parlamentsarbeit darüber hinaus Ausschüsse.