Aufgaben und Zuständigkeiten.

Öffentlicher Personennahverkehr als allgemeine Daseinsvorsorge.

Der Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) gehört zur staatlichen Aufgabe der Grundversorgung der Bevölkerung mit Leistungen aus dem Bereich Daseinsvorsorge (neben dem Verkehr sind dies u. a. Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder). Eine exakte Definition, welchen Umfang der ÖPNV in diesem Zusammenhang konkret haben kann und soll, gibt es indes nicht.

Gemäß Hessischem ÖPNV-Gesetz sind die Landkreise Aufgabenträger des ÖPNV, d. h. sie sind für dessen Planung, Organisation und Finanzierung in ihrem Zuständigkeitsgebiet zuständig. Die drei Landkreise Wetteraukreis, Gießen und Vogelsberg haben diese hoheitliche Aufgabe dem ZOV mit seinem Bereich ZOV-Verkehr übertragen.

Folglich nimmt der ZOV seine Aufgabe als Besteller von Verkehrsleistungen für die drei Landkreise wahr. Die operative Durchführung der Verkehre (Erstellerebene), sozusagen das Tagesgeschäft, liegt hierbei weitgehend in den Händen der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO, www.vgo.de). Hierzu bedient sich die VGO Verkehrsunternehmen, die diese Verkehrsleistungen anbieten bzw. deren Durchführung gewährleisten.

Für die Wahrnehmung der Aufgabenträgerfunktionen im Bereich des Regionalverkehrs, Tarif und übergeordnetes Marketing haben sich die Aufgabenträger zum Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV, www.rmv.de) zusammengeschlossen. Aus diesem Grund ist zwischen lokalen und regionalen Aufgabenträgerorganisationen zu unterscheiden.

Überblickartig stellt sich die ÖPNV-Struktur in Hessen und speziell im ZOV-Verbandsgebiet wie folgt dar:

Schema: ÖPNV-Struktur im Verbandsgebiet.

Besonderheit Schülerbeförderung.

In Hessen ist der Schulträger (Kreis, Sonderstatusstadt, kreisfreie Stadt) für die Schülerbeförderung zuständig. Daher ist die Schülerbeförderung eine Pflichtaufgabe, die in den vergangenen Jahren durch die Integration von Schulbusverkehren in den Linienverkehr zunehmend mit dem ÖPNV verknüpft wurde. Dies führte dazu, dass gerade im ländlichen Raum die Schülerinnen und Schüler die Hauptkundengruppe des ÖPNV darstellen. Veränderungen in diesem Kundensegment (demografische Entwicklung, Schulzusammenlegungen, Wanderungsbewegungen, etc.) haben direkte Auswirkungen auf das Nahverkehrsangebot, aber auch auf dessen Finanzsituation (weniger Einnahmen, mehr Fahrzeuge, längere Fahrten, zusätzliche Verbindungen).

Daher legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Beförderung gerade zu schulrelevanten Zeiten. Festlegungen über die An- und Abfahrten finden sich im Nahverkehrsplan und werden eng mit den jeweiligen Schulen und Verkehrsunternehmen abgestimmt.

ÖPNV als Alternativangebot zum Individualverkehr.

Die Menschen in Deutschland sind immer mobiler: Seit Jahrzehnten steigt die durchschnittliche Länge der zurückgelegten Wege. Zudem sind die Menschen öfter unterwegs. Dabei spielt das Auto eine wichtige Rolle, denn es bietet für viele eine besonders flexible individuelle Mobilität.

Doch der PKW-Verkehr hat trotz seiner Vorzüge Verfügbarkeit und Flexibilität negative Folgen für Klima, Umwelt und Gesundheit. Nachhaltige Mobilitätskonzepte setzen daher vor allem auf Alternativen zum Auto: Dabei ermöglicht es ein Mix verschiedener Verkehrsmittel, umweltfreundlicher unterwegs zu sein. Bei diesem spielt vor allem der ÖPNV eine Schlüsselrolle, da er in der Lage ist, als entscheidendes Bindeglied zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern zu fungieren, um auch längere Strecken bequem und schnell zu bewältigen.

Schema: Intermodalität.

Was kann ÖPNV leisten – und was nicht?

Allerdings kann das bestehende ÖPNV-Angebot die heutigen Mobilitätsbedürfnisse nicht in Gänze abdecken. Erschwerend kommt hinzu, dass die Auswirkungen des demografischen Wandels vor allem in strukturschwachen ländlichen Gebieten deutlich spürbar sind. Sinkende Schüler- und Bevölkerungszahlen führen zu rückläufiger Fahrgastnachfrage und den Verkehrsunternehmen geht zunehmend die wirtschaftliche Basis für das Vorhalten öffentlicher Verkehrsangebote verloren. Es wird daher nie gelingen, jede Ortschaft etwa im Zehn-Minuten-Takt mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzubinden.

Dies ist auch kein planerisches Ziel. Vielmehr muss sich der ÖPNV in den ländlichen Randbezirken darauf beschränken, einen Teil der ohnehin geringeren Gesamtverkehrsmenge abzuschöpfen. Dies ist und bleibt auch wichtig, insbesondere für die Menschen, die über keine individuellen Fortbewegungsmöglichkeiten verfügen. Hierfür ist vor allem der Nahverkehrsplan als politische Willensbekundung zur Ausgestaltung des ÖPNV gedacht. Die dortigen Festlegungen zu den verschiedenen Themen, wie zum Beispiel den Anforderungen an das Liniennetz und den Verkehrsmitteleinsatz, die Erschließungsqualität oder auch Verbindungs- und Bedienungsqualität treffen Aussagen darüber, wo der ZOV Schwerpunkte seiner Arbeit und Planung sieht.

Zur Erschließung und Versorgung ländlicher Räume mit Nahverkehrsangeboten spielen daher Bedarfsverkehre eine große Rolle. Alternative Bedienformen wie Anrufsammeltaxi (AST)- und Anruflinientaxi (ALT)-Angebote ermöglichen eine Flexibilisierung der Bedienungszeiten und der versorgten Räume. Sie schließen in wirtschaftlich vertretbarer Weise Angebotslücken, die durch den Wegfall vom Linienverkehr entstehen.

Im Zulauf oder Umland von Mittel- und Oberzentren hingegen leistet der ÖPNV einen beachtlichen Anteil zur Bewältigung der Verkehrsmengen, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten. In Bezug auf Netzdichte, Bedienzeiten und Taktung stellt das Fahrplanangebot nicht selten eine attraktive Alternative zum Individualverkehr dar und gilt es nachfrageorientiert weiter zu entwickeln.