Grundstücksanschluss.
Der Anschluss von Grundstücken an die öffentlichen Wasseranschlussleitungen sowie Abwassersammelleitungen ist in der Wasserversorgungs- Entwässerungssatzung des ZOV geregelt. Anschlussleitungen werden ausschließlich vom ZOV hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten und beseitigt. Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung von Anschlussleitungen ist dem ZOV in der tatsächlich entstandenen Höhe vom Anschlussnehmer zu erstatten.
Grundstücksanschluss an die öffentliche Wasserversorgung.
Anschlussleitungen = Leitungen von der Versorgungsleitung (beginnend an der Abzweigstelle) bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter der Messeinrichtung (in Fließrichtung gesehen) einschließlich der Verbindungsstücke zur Versorgungsleitung, Anbohrschellen sowie der in die Anschlussleitung integrierten Absperrschieber.
Grundstücksanschluss an die öffentliche Entwässerung.
Anschlussleitungen = Leitungen von der Sammelleitung bis zur Grenze der zu entsorgenden Grundstücke.
Sie beabsichtigen, eine Anschlussmaßnahme durchführen zu lassen?
Um Anschlussmaßnahmen zügig und ordnungsgemäß durchführen zu können, wurde ein spezielles Antragsformular entwickelt, das ebenso die notwendigen Informationen zum Anschlussverfahren selbst enthält. Diesen Vordruck stellen wir Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung: