Entsorgung von Poolwasser.
Private Pools und Schwimmbäder erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Nach dem Ende des Sommers stellt sich die Frage: Was mache ich zum Herbst / Winter mit dem in meinem Pool befindlichen Wasser?
Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser im Sinne des § 54 (1) WHG (Wasserhaushaltsgesetz):
Schmutzwasser ist nach § 54 (1) WHG Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird.
Poolwasser wird in der Regel chemisch behandelt bzw. desinfiziert, unter anderem mit Chlor, Algenschutzmittel, Salz, etc. Auch aus der Umwelt kommen weitere Verunreinigungen wie Staub, Algensporen und andere Partikel hinzu. Ebenfalls wird das Poolwasser durch Sonnenschutzcremes, Haare, Schweiß und evtl. auch Körperflüssigkeiten verunreinigt.
Aufgrund dieser Veränderungen des Wassers handelt es sich bei dem zu entsorgenden Poolwasser stets um Schmutzwasser.
Ein Entleeren des Pools in den eigenen Garten scheidet daher aus. Die Versickerung des Poolwassers im eigenen Garten ist verboten. Mit einer Versickerung im Garten würde das Schmutzwasser in das Erdreich versickern und könnte danach auch ins Grundwasser gelangen.
Auch könnte eine Entleerung des Pools im Garten nach einer langen Hitzeperiode – wie sie in den letzten Jahren war – dazu führen, dass der Boden die hohe Wassermenge nicht aufnehmen kann. Dies kann zu Schäden am eigenen Gebäude, Nachbargebäude oder auch Kellerräumen führen. Insbesondere bei Schäden an benachbarten Grundstücken macht man sich schadensersatzpflichtig.
Das Frischwasser zum Befüllen des Pools darf somit nicht einem extra angebrachten, von Abwassergebühren befreiten, Gartenwasserzähler entnommen werden. Sollte eine Befüllung über diesen Zähler erfolgen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 (1) der Entwässerungssatzung des ZOV (EWS), welche mit einer Geldbuße geahndet wird.
Der ZOV weist daher darauf hin, dass der Anschlussnehmer verpflichtet ist, Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Nummer 06031 82-1072 zur Verfügung.